Dienstag, 25. Juni 2013

Vorsorgeregelungen

von
Katrin Helfensdörfer
Rechtsanwältin


Niemand ist davor sicher, dass er plötzlich oder im Verlauf einer Erkrankung längere Zeit oder für immer seine Angelegenheit nicht mehr selbst erledigen und Entscheidungen nicht oder nur noch eingeschränkt treffen kann. Die Zahl älterer Menschen, die pflegebedürftig im Pflegeheim oder zu Hause versorgt werden, nimmt ständig zu. Aber auch junge Menschen können durch Unfall oder schwere Krankheit zeitweise bewusstlos, ständig in ein Koma fallen oder dauerhaft pflegebedürftig werden.

Daher besteht bereits dringender Handlungsbedarf frühzeitig entsprechende Vorsorge-regelungen zu errichten:

  • Eine Patientenverfügung ist die Willensäußerung eines Patienten, gerichtet an die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte zur Regelung der medizinischen Behandlung und Pflege.

  • Eine Vorsorgevollmacht ist die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für den Fall der Entscheidungs- bzw. Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers.

  • Eine Betreuungsverfügung ist eine Erklärung, mit der sie für den Fall der Notwendig-keit einer gerichtlichen Betreuung festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht zu ihrem Betreuer bestellt werden soll.

  • Eine Organspendeerklärung (auch Organverfügung genannt), ist ihre zustimmende oder ablehnende Erklärung zur Organspendebereitschaft für den Fall ihres Todes.

  • Ein Testament ist eine Willenserklärung, in der sie bestimmen, wer nach dem Tod ihr Erbe wird, wer unter Umständen ein Vermächtnis erhalten soll, welche Auflagen sie wünschen und ob ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.

Die entsprechenden Vorsorgeregelungen müssen klar und präzise formuliert werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass im Eintrittsfalle der geregelte Wille beachtet wird und nicht durch Auslegung ein anderer Wille unterstellt wird. Daher sollten nicht alleine Formulare aus dem Internet oder Handel verwendet werden. Diese sollten mit rechtlicher Beratung in eine konkrete, auf die Bedürfnisse angepasste Form gebracht werden. Frau Rechtsanwältin Katrin Helfensdörfer steht Ihnen für dieses Spezialgebiet gerne zur Verfügung (Gebühr für Erstberatung ca. € 150,00).