Dienstag, 25. Juni 2013

Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Anleger von Clerical Medical

von
André Haider
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Spezialgebiet: Anlageverluste


Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Limited sind in vielen Fällen die Versicherungsnehmer durch irreführende Angaben über die vermeintlich hohen Vergangenheitsrenditen aus den Policen getäuscht worden. Des Weiteren wurden den Versicherungsnehmern zu sogenannten Hebelverträgen geraten. Die Versicherten haben aufgrund der versprochenen hohen Renditen für die Einzahlungen in die Versicherungsverträge häufig Darlehen aufgenommen.

Kunden von Clerical Medical wurden nunmehr durch aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter in ihren Rechten gestärkt (BGH, AZ IV ZR 271/10; IV ZR 164/11; IV ZR 122/11; IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11). Der BGH stellte fest, dass Clerical Medical ein unzutreffendes Bild der zu erwartenden Renditen gegeben habe. Darüber hinaus sei Clerical Medical verpflichtet gewesen, die Anleger umfassend und verständlich über die Wirkungsweise des so genannten „Smoothing-Verfahrens“ und über die Quersubventionierung zwischen den einzelnen Pools aufzuklären. Weiter bestätigte der BGH in grundlegenden rechtlichen Fragen zur Aktivlegitimation, Zurechnung des Vermittlerverhaltens, Verjährung etc. die von der Kanzlei Dr. Starflinger gerichtlich und außergerichtlich vertretene Rechtsaufassung.

Wir raten daher jedem Anleger, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Besonders Anlegern, die durch den Erwerb eines Versicherungsvertrages der britischen Versicherung auf Darlehensbasis einen Schaden erlitten haben, ist zu empfehlen, ihre Situation rechtlich von einem Rechtsanwalt zu überprüfen zu lassen. Rechtsanwalt A. Haider ist Spezialist für Kapitalanlagefälle, insbesondere auch für Fragen von Kapitalanlageverlusten. Bitte Termin vereinbaren für eine Erstberatung (Kosten ca. € 150,00).