Dienstag, 25. Juni 2013

Schadenersatzanspruch bei Ausfall des Internetzugangs

von
Bernd Würnstl
Rechtsanwalt


Der BGH hat dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens Schadenersatz für den mehrwöchigen Ausfall eines DSL-Anschlusses zuerkannt.

Nach Auffassung des III. Zivilsenats ist die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut, deren ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.

Es würden thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. Das Internet ersetzt wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien wie Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglichte es den weltweiten Austausch zwischen den Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Auch wird es zunehmend zur Anbahnung und Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit habe es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar mache.

Welche Schadensposten ersatzfähig sind und in welcher Höhe diese in Ansatz gebracht werden können, ist im Einzelfall zu entscheiden.

Gerne überprüfen die Kanzlei Dr. Starflinger & Coll, speziell unsere Rechtsanwälte Bernd Würnstl und Roman Bauer im Rahmen eines Beratungsgespräches Ihre Erfolgsaussichten.