Montag, 13. Oktober 2014

Wechsel der Aufgaben bei langjähriger Beschäftigung


André Haider
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit aktuellem Urteil entschieden, dass keine Konkretisierung des Arbeitseinsatzes durch eine langjährige Beschäftigung auf einen Arbeitsplatz besteht. Die Nichtausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber hat keinen Erklärungswert. Nur bei einem Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch tatsächliches Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen. 

Weder ein langjähriger Einsatz auf einem Arbeitsplatz noch der dortige Erwerb besonderer Fachkenntnisse begründen, ohne dass weitere Umstände hinzutreten, eine Konkretisierung des Arbeitseinsatzes. 

Das LAG Rheinland-Pfalz stellt damit in diesem Zusammenhang klar, dass selbst ein langjähriger Einsatz auf ein- und denselben Arbeitsplatz sowie die dort erworbenen spezifischen Fachkenntnisse noch keine besonderen Umstände darstellen, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er zukünftig nicht in anderer Weise eingesetzt werden darf.