Donnerstag, 24. Oktober 2013

Schenkung unter nahen Angehörigen - gibt es dabei auch steuerlich etwas zu beachten?

Ulrike Anders
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht



Nicht selten beabsichtigen die Eltern bzw. der verbliebene Elternteil, die selbst genutzte Immobilie zu Lebzeiten unentgeltlich auf die nachfolgende Generation zu  übertragen. Gleichwohl möchten sie bis zu ihrem Lebensende in der Immobilie weiter wohnen und im Alter - soweit erforderlich - von den Kindern betreut und gepflegt werden.

Bei der vertraglichen Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung zwischen den Generationen sind zukünftig auch schenkungsteuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Der Bundesfinanzhof (BFH Urteil vom 18.07.2013, Az. II R 37/11) hatte jüngst den folgenden Sachverhalt zu entscheiden:


Der verheiratete Sohn erhielt von seiner Mutter eine Eigentumswohnung durch notariellen Vertrag übertragen. Als Gegenleistung wurde zugunsten der Mutter das grundbuchmäßig abgesicherte Wohnrecht und die Pflege vereinbart. Soweit die Gegenleistung hinter dem Wert der Zuwendung zurückbleiben sollte, wurde für die Übertragung der Eigentumswohnung die Unentgeltlichkeit vereinbart. Der Sohn ließ sich den Wert der Zuwendung auf seinen Pflichtteilsanspruch am Nachlass der Mutter anrechnen. Durch unmittelbar darauf folgende weitere notarielle Urkunde übertrug der verheiratete Sohn auf seine Ehefrau die Hälfte des ihm überlassenen Grundbesitzes. Die Ehefrau trat gegenüber der Schwiegermutter in alle grundbuchrechtlich gesicherten Verpflichtungen ein. Der Sohn verzichtete auf eine Zwischeneintragung als Alleineigentümer im Grundbuch, so dass der Sohn und dessen Ehefrau sogleich zu gleichen Teilen als Eigentümer der Eigentumswohnung im Grundbuch eingetragen wurden.